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GEBÄUDEVERSICHERUNG Die Gebäudeversicherung ist, im Gegensatz zur Haushaltsversicherung, für all jene Schäden zuständig, welche mit Schadensereignissen der versicherten Sparten zusammenhängen. In der Regel sind Wohnanlagen durch eine Gebäude-Bündelversicherung abgesichert. Diese Bündelversicherung beinhaltet zumindest die Sparten FEUER, HAFTPFLICHT, LEITUNGSWASSER und STURM. Im Falle eines Brandes sind jene Anlagenteile versichert, welche fix mit dem Gebäude verbunden sind (Wände, Böden, etc.). NICHT versichert ist allerdings das Wohnungsinventar. Hierfür ist die Haushaltsversicherung zuständig, welche vom jeweiligen Mieter selbst abzuschließen ist.
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